Rücknahmebedinungen

Damit gebrauchte Industrieverpackungen nach der Rekonditionierung einer Wiederverwendung zugeführt werden können, sollten sie grundsätzlich keine gravierenden Deformationen oder Beschädigungen (Löcher) aufweisen. Sie müssen nach den gesetzlichen und behördlichen Auflagen rekonditionierfähig sein.

Gegenstand der Rücknahme sind nachstehende Verpackungen:

1.0 Vorbehandlung

Die Industrieverpackungen müssen nach dem Stand der Technik restentleert sein d.h. tropffrei, spachtelrein und/oder rieselfrei (CEFJC). Sofern die Industrieverpackungen toxische und/oder stark riechende Füllgüter enthalten haben, müssen sie chemisch neutralisiert bzw. vorbehandelt (produktfrei/geruchsfrei) sein. Dem aufarbeitenden oder anwendenden Betrieb werden Beschreibungen bzw. Sicherheitsdatenblätter der betreffenden Füllgüter zur Verfügung gestellt.

2.0 Verschlossen

Die Industrieverpackungen müssen nach ihrer Entleerung bzw. nach ihrer eventuellen Vorbehandlung wieder fest verschlossen sein. Spundbehälter sind liegend, Deckelbehälter stehend zu lagern.

3.0 Kennzeichnung

Die Kennzeichnungen der verkehrsrechtlichen Zulassungen (UN-Markierungen) müssen geprägt sein. Die Orginalbezettelung (Produktlabel) hat dem letzten Füllgut zu entsprechen und darf nicht entfernt sein (Befüllungen mit Fremdstoffen sind unter keinen Umständen statthaft). Vorgespülte und/oder neutralisierte Gebinde sind als solche zu kennzeichnen. Die Behälter dürfen außen nicht mit ablaufenden Produktresten behaftet sein. Anlieferung bzw. Transport der gebrauchten Verpackungen und IBC haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

4.0 Kostenübernahme

Industrieverpackungen, die die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. nicht wiederverwendbar sind, werden gegen Erstattung der im Einzelfall vorab zu vereinbarenden Transport (Reststoff) Entsorgungs Behandlungs- sowie stofflichen Verwertungskosten entgegengenommen. Industrieverpackungen, die unter falschen Angaben abgegeben worden sind, werden unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahren zurückgesandt.

5.0 Einwilligung

Die Einhaltung der Bedingungen wird vom Kunden vor der Erstabgabe in einer verantwortlichen Erklärung bestätigt.