Überwachung durch die BAM

Nach den international vereinbarten Gefahrgut-Beförderungsvorschriften hat die Fertigung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) zu erfolgen.

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), §9(3) fordert ergänzend die staatliche Überwachung der Fertigung. Als zuständige Behörde hat die BAM in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (BMVBS) die Gefahrgut-regel BAM-GGR 001 „Verfahren der Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen“ erstellt. Diese Regelungen sehen vor, dass die Anerkennung der QSP durch ein erstmaliges Audit erfolgt, das nach drei Jahren zu wiederholen ist.

Überwachungsgemeinschaft für die Bearbeitung gebrauchter Transportbehälter e.v.

Gleich mit welchem Fachbetrieb des VMS Sie zusammenarbeiten, Sie können sich auf eine durchgängige und standardisierte Qualität verlassen.

Ständig neue Qualitäts- und Sicherheitsauflagen erfordern sowohl von den produzierenden Betrieben, als auch von Ihnen als Verbraucher fortlaufend neue Richtlinien und Anpassungen für die Rekonditionierung und Nutzung von Industriever­packungen. Eine enge Zusammenarbeit mit der BAM trägt dazu bei, den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

ist die Qualitätsmarke für Kombinations-IBC der Überwachungsgemeinschaft für die Bearbeitung gebrauchter Transportbehälter e.V.
werden grundsätzlich auf Dichtigkeit geprüft und nur in einwandfreiem Zustand an Verwender geliefert.
das Qualitäts- und Rücknahmesystem für IBC
bedeutet, dass diese Kombinations-IBC nach einheitlichem Standard regelmäßig gewartet bzw. repariert werden. Hierfür wird das von der Bundesanstalt für Material- forschung und -prüfung Berlin vorgegebene Qualitätssicherungsprogramm (QSP) zugrunde gelegt.